BAUR HÜRLIMANN AG verfügt über ein ausgewiesenes Team von Spezialisten im Bau- und Immobilienrecht. Diese Anwälte sind in verschiedenen Bereichen tätig.
Die Rechtsberatung umfasst die juristische Begleitung von komplexen Bauprojekten in allen Projektphasen, von der Entwicklung bis zur Realisierung von Immobilien- und Infrastrukturbauten.
Die Anwältinnen und Anwälte von BAUR HÜRLIMANN AG unterstützen ihre Klienten bei der Klärung der rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen, bei der juristischen Begleitung in Planungs-, Enteignungs- und Umweltschutzverfahren, bei der Mitwirkung in Vergabeverfahren und bei der Projektentwicklung und Strukturierung der optimalen Organisationsform (ARGE, GU- oder TU-Verträge, PPP) und im Umgang mit Mängeln, Terminproblemen und Mehrkosten (Claim-Management).
BAUR HÜRLIMANN AG ist auch regelmässig im kommerziellen Mietrecht und als Vertreter von Versicherungs-Gesellschaften tätig, wenn es um Haftpflicht- oder Deckungsfragen geht. Aufgrund ihrer Spezialisierung in Bausachen und Konsortien verfügt sie über langjährige praktische Erfahrungen in zahlreichen Sektoren der Industrie (wie etwa im Anlagen- und Maschinenbau und weiteren Industrieanlagen).
BAUR HÜRLIMANN AG vertritt schweizerische und ausländische Unternehmen sowie Private in komplexen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten sowie in internationalen Schiedsverfahren in der Schweiz und im Ausland.
Die Prozessführung umfasst neben ordentlichen Verfahren auch Massnahmeverfahren, Vollstreckungssachen, Rechtshilfeverfahren in Zivil- und Strafsachen sowie insolvenzrechtliche Angelegenheiten. Unsere Prozessanwälte sind regelmässig als Schiedsrichter und/oder Rechtsgutachter in Verfahren tätig.
Anwälte von BAUR HÜRLIMANN AG werden – als bekannte und renommierte Prozesskanzlei – auch regelmässig als Schiedsrichter in internationalen Streitsachen beigezogen.
BAUR HÜRLIMANN AG berät Unternehmen und Unternehmer. Sie gründet Unternehmen durch ihre Notare und betreut sie und ihre Gesellschafter in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen.
Die Beratung umfasst neben allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Fragen wie Gründung, Organisation und Restrukturierung von Unternehmen, Aktionärsbindungsverträge, Unterstützung bei der Nachfolgeplanung, auch die Strukturierung des Unternehmens nach innen und aussen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt weiter im Bereich Compliance und Rechnungslegung sowie in der Beratung von Klienten bei Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen.
Eine umfassende Beratung bieten wir auch im Bereich des Verwaltungsrechts, insbesondere im Verwaltungsorganisationsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und öffentlichen Personalrecht.
BAUR HÜRLIMANN AG berät in- und ausländische Klienten im schweizerischen und europäischen Wettbewerbsrecht und vertritt sie in kartellrechtlichen Verfahren vor der Wettbewerbskommission sowie vor schweizerischen Gerichten.
Zu den Dienstleistungen gehören die Rechtsberatung und Vertretung in Fusionskontrollverfahren, in Untersuchungsverfahren bei Wettbewerbsverstössen und in Kartellzivilprozessen. Dazu gehört auch die Beratung und Vertretung vor sektorspezifischen Behörden wie der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom).
Sodann verfügt BAUR HÜRLIMANN AG über ausgewiesene Spezialisten im öffentlichen Beschaffungsrecht und vertritt ihre Klienten in Submissionsverfahren auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene.
BAUR HÜRLIMANN AG berät und vertritt Versicherungsgesellschaften und deren Versicherungsnehmer sowie geschädigte Unternehmen und Private in allen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen, insbesondere bei Schäden in den Bereichen Bau und Industrieanlagen, Produktehaftpflicht, Organhaftpflicht, Medizinalhaftpflicht und Strassenverkehr.
BAUR HÜRLIMANN AG berät und vertritt Unternehmen und Private in Wirtschaftstrafsachen, sofern ein Sachzusammenhang mit unseren Fachgebieten besteht (z.B. Bauschäden, Unfälle und Medizinalhaftpflichtfälle).
BAUR HÜRLIMANN AG unterstützt nationale und internationale Unternehmungen bei der Strukturierung von Transaktionen (Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung), bei Aktionärbindungsverträgen und bei der Due Diligence in Transaktionen.
BAUR HÜRLIMANN AG vertritt Klienten insbesondere auch in gerichtlichen Nachlassverfahren, in Konkursaufschubverfahren und in Konkursverfahren.
BAUR HÜRLIMANN AG übernimmt auch Sachwaltermandate in gerichtlichen Nachlassverfahren, Liquidationsmandate in Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung, ausseramtliche Konkursverwaltungen sowie Untersuchungsbeauftragten- und Liquidationsmandate in bankenrechtlichen Untersuchungs- und Liquidationsverfahren.
BAUR HÜRLIMANN AG berät natürliche und juristische Personen in Erbrechtsangelegenheiten und in der Planung der Unternehmensnachfolge.
Die Anwälte von BAUR HÜRLIMANN AG entwerfen Erbverträge, Testamente und Eheverträge. Sie entwickeln Strategien für die Nachfolgeplanung von Unternehmen und koordinieren die gesellschafts- und steuerrechtlichen Folgen einer Nachfolgeregelung.
Zu den Dienstleistungen gehören auch die Beratung von Erbengemeinschaften und die Durchführung von Erbteilungen.
Eine sachgerechte und zielgerichtete Vertragsgestaltung ist eine wichtige Voraussetzung für die Konfliktvermeidung. Auch hier setzt BAUR HÜRLIMANN AG ihr ganzes Know-how in die Praxis um.
Das Notariat von BAUR HÜRLIMANN AG, in der Kanzlei Baden, übernimmt alle beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfte, namentlich in den Bereichen Bau- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht.


